Heilmittelverordnung und Leistungen
Unsere Praxis ist aufgrund entsprechender Zulassung gegenüber den Krankenkassen abrechnungsbefugt. Bei Vorliegen einer durch Ihren Arzt korrekt ausgestellten Heilmittelverordnung können wir folgende Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen:
- Podologische Komplexbehandlung
- Hornhautabtragung, Hornhautbehandlung
- Nagelbearbeitung
- Nagelspangen
Zuzahlung und Selbstzahlung
Sofern Sie von der Zuzahlung nicht befreit sind, sind 10% der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung selbst zu tragen. Sollten Sie Selbstzahler sein, ist vor Beginn der Behandlung ein privater Behandlungsvertrag abzuschließen. Die Kosten sind dann von Ihnen selbst zu zahlen. In diesem Fall wird Ihnen eine Rechnung auf Grundlage unserer gültigen Preisliste, die im Wartebereich der Praxis ausgelegt ist und dem Behandlungsvertrag als Anlage beigefügt wird, gestellt.
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06142 7945894