Podologische Gemeinschaftspraxis · RüsselsheimTerminvereinbarung: 06142 7945894

Informationen

Abrechnung mit Krankenkassen

Informationen zu Heilmittelverordnung, Zuzahlung und Selbstzahlung.

Heilmittelverordnung und Leistungen

Unsere Praxis ist aufgrund entsprechender Zulassung gegenüber den Krankenkassen abrechnungsbefugt. Bei Vorliegen einer durch Ihren Arzt korrekt ausgestellten Heilmittelverordnung können wir folgende Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen:

  • Podologische Komplexbehandlung
  • Hornhautabtragung, Hornhautbehandlung
  • Nagelbearbeitung
  • Nagelspangen

Zuzahlung und Selbstzahlung

Sofern Sie von der Zuzahlung nicht befreit sind, sind 10% der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung selbst zu tragen. Sollten Sie Selbstzahler sein, ist vor Beginn der Behandlung ein privater Behandlungsvertrag abzuschließen. Die Kosten sind dann von Ihnen selbst zu zahlen. In diesem Fall wird Ihnen eine Rechnung auf Grundlage unserer gültigen Preisliste, die im Wartebereich der Praxis ausgelegt ist und dem Behandlungsvertrag als Anlage beigefügt wird, gestellt.

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

06142 7945894

Persönlich für Sie da

Vereinbaren Sie Ihren Termin.

Rufen Sie uns an oder fragen Sie Ihren Wunschtermin online an.

06142 7945894oder info@main-podologie.deTermin online anfragen