Tipps, Hintergründe und
technische Standards

Was ist Podologie?

Podologie stammt aus dem griechischen podos und logos und bedeutet „Lehre des Fußes“. Heute ist es die nichtärztliche Heilkunde des Fußes. Maßnahmen, die in der Podologie durchgeführt werden, stehen in Zusammenhang mit der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie (Hauterkrankungen), Chirurgie und der Orthopädie – sie dienen der Prävention und Therapie rund um den Fuß. Der Podologe/die Podologin ist laut Podologengesetz vom 2. Januar 2002 ein anerkannter medizinischer Heilberuf. Er/sie arbeitet u.a. nach Heilmittelverordnung der Ärzte und selbstständig in den jeweiligen Teilbereichen der Podologie, z.B. als selbstständiger Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit Kassenzulassung. Patienten mit Diabetes, Neuropathie oder Querschnittssyndromen können von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten und diese bei der Behandlung vorlegen. Das Angebot der Podologie richtet sich dennoch auch an alle Personen, die Wert auf schmerzfreie und gepflegte Füße legen.

Hygiene in der Praxis

Hygiene ist Vertrauenssache. Denn nur eine gute Hygiene verhindert die Übertragung krankmachender Keime wie Bakterien, Pilze und Viren. Unser Sterilisationsraum ist validiert und auf dem neuesten Stand der Technik. Alle Vorgänge der Desinfektion und Sterilisation werden über ein spezielles Computerprogramm aufgezeichnet und dokumentiert. Für jeden Patienten benutzen wir ein sterilisiertes, keimfrei verpacktes Instrumenten-Set. Die Sets werden nach der Behandlung in unserem Reinigungs- und Desinfektionsgerät gereinigt und desinfiziert. Anschließend werden die Instrumente in einer Sterilisationsfolie verschweißt und in Autoklaven mit Druckdampf bei einer Temperatur von 134°C sterilisiert. All unsere Geräte werden regelmäßig gewartet und validiert.

Abrechnung mit Krankenkassen

Unsere Praxis ist aufgrund entsprechender Zulassung gegenüber den Krankenkassen abrechnungsbefugt. Bei Vorliegen einer durch Ihren Arzt korrekt ausgestellten Heilmittelverordnung können wir folgende Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen:

  • Podologische Komplexbehandlung
  • Hornhautabtragung, Hornhautbehandlung
  • Nagelbearbeitung
  • Nagelspangen

Sofern Sie von der Zuzahlung nicht befreit sind, sind 10% der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung selbst zu tragen. Sollten Sie Selbstzahler sein, ist vor Beginn der Behandlung ein privater Behandlungsvertrag abzuschließen. Die Kosten sind dann von Ihnen selbst zu zahlen. In diesem Fall wird Ihnen eine Rechnung auf Grundlage unserer gültigen Preisliste, die im Wartebereich der Praxis ausgelegt ist und dem Behandlungsvertrag als Anlage beigefügt wird, gestellt.

Terminabsage

Unsere Praxis ist zur Vermeidung längerer Wartezeiten als Terminpraxis eingerichtet. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache, so dass für die vereinbarte Zeit für den jeweiligen Behandler kein anderer Patient einbestellt ist. Wird ein Termin nicht rechtzeitig seitens des Patienten abgesagt oder erscheint ein Patient zum vereinbarten Behandlungstermin nicht, kann der Behandler keinen anderen Patienten als Ersatz behandeln, wodurch der Praxis ein Schaden entsteht.

Wir bitten Sie daher, einen Termin, den Sie nicht einhalten können, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit wir die Möglichkeit haben, die für Sie reservierte Zeit einem anderen Patienten zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht entsprechend dieser Frist absagen oder zu diesem nicht erscheinen, so werden wir Ihnen die ausgefallenen Zeit entsprechend der für die Behandlung vereinbarten Vergütung, abzüglich der durch den Behandlungsausfall ersparten Aufwendung, in Rechnung stellen.

Podologin Samantha Griesel

Hygiene Küche